Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) tritt verbindlich heute, Freitag (25. Mai 2018) in Kraft. Die Verordnung erweitert die bestehenden Datenschutzgesetze in ganz Europa und schafft einen einheitlichen Rahmen sowie ein einheitliches Konzept zur Behandlung von personenbezogenen Daten.

Dazu gehören aktualisierte Regeln zu Erhebung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten von Fans, Kunden und Mitarbeitern und dazu, wie diese an Dritte weitergegeben werden. Aufbauend auf bestehenden Datenschutzgesetzen verleiht diese Verordnung uns allen mehr Rechte darüber zu entscheiden, wie unsere Daten verwendet werden und damit verfahren wird.

Der wichtigste Aspekt der Verordnung besteht darin, dass Datenschutz den Anforderungen des 21. Jahrhundert gerecht wird. Denn die bisherigen Regelungen wurden lange vor der Existenz sozialer Medien oder von Online-Marketing eingeführt. Wir von Ticketmaster begrüßen den Anbruch dieser neuen Ära des Datenschutzes.

 

Der Ansatz von Ticketmaster beim Datenschutz

Für uns bei Ticketmaster sind unsere Kunden und Fans der Mittelpunkt all unseres Handelns. Unser Ziel besteht darin, Vertrauen und Zuversicht aufrecht zu erhalten, indem wir personenbezogene Informationen mit Respekt behandeln und Fans die Kontrolle geben.

Wir sind als vertrauenswürdige Marke bekannt und unser Ansatz beim Datenschutz trägt wesentlich zu unserem Erfolg bei. Der vorliegende Leitfaden dient dazu, eine Zusammenfassung des Globalen Programms zum Datenschutz von Ticketmaster zu bieten.

 

Einführung

Datenschutz wurde in Deutschland als Konzept seit den 1970er Jahren in Gesetzesform verankert. Aber der Aufstieg des Internets und der Datenfluss über internationale Grenzen hinweg haben den Datenschutz vollends in den Mittelpunkt gerückt.

Vertrauen ist das Herzstück des Datenschutzes. In Anerkennung dieses Umstands hat Ticketmaster ein spezialisiertes Team, das für den Datenschutz bei Ticketmaster global zuständig ist, und agiert im Rahmen eines globalen Datenschutz-Kontrollrahmens.

 

Die neue Datenschutz-Webseite von Ticketmaster

Zur Unterstützung unseres Engagements für den Datenschutz haben wir international eine brandneue Webseite gelauncht, die sich ausschließlich um Datenschutz bei Ticketmaster dreht. Diese Webseite wurde für Verbraucher geschaffen. Sie erläutert in einfachen Begriffen, welche Informationen wir erfassen, warum wir sie erfassen und welche Rechte und Wahlmöglichkeiten unsere Fans haben.

Die Datenschutz-Webseite ist ab sofort auf allen internationalen Webseiten zugänglich und enthält ein Video zu unserem Datenschutz-Versprechen. Hier geht es zur Datenschutz-Webseite.

 

Unsere Verpflichtung zum Datenschutz

Wir nehmen Datenschutz ernst.

Unsere Selbstverpflichtung zum Datenschutz bedeutet, dass wir weltweit und unabhängig davon, an welchem Ort sich unsere Fans oder Kunden aufhalten, Folgendes versprechen, wie wir personenbezogene Informationen verarbeiten:

  1. Erhebung: Wir erheben nur personenbezogene Informationen, die erforderlich sind, und verarbeiten diese auf rechtmäßige, faire und transparente Weise.
  2. Informationen und Verarbeitung: Wir erklären deutlich, welche personenbezogene Daten wir von Fans erheben, wie diese von uns genutzt werden, wie lange wir sie speichern und wie wir diese Daten verarbeiten.
  3. Wahlmöglichkeiten: Wir lassen Fans grundsätzlich entscheiden, ob sie kontinuierlich Mitteilungen von uns erhalten und wie.
  4. Datenqualität: Wir stellen sicher, dass die personenbezogenen Daten auf dem neuesten Stand sind und bieten unseren Fans Optionen zum Aktualisieren ihrer personenbezogenen Daten.
  5. Sicherheit und Vertraulichkeit: Wir schützen und sichern die mit uns geteilten Daten gegen unbefugten Zugriff und unzulässige Verwendung.
  6. Datenübermittlungen: Wir stellen sicher, dass Fans wissen, mit wem wir personenbezogene Daten teilen und dass wir ihre Daten nur mit vertrauenswürdigen Parteien teilen, die Daten gemäß denselben hohen Standards teilen, die wir hier bei Ticketmaster ansetzen.
  7. Offenheit und Zugang zu eigenen Daten: Wir stellen Fans auf Anfrage eine Kopie der Daten bereit, die wir von Ihnen gespeichert haben.
  8. Internationale Übermittlungen: Aufgrund des internationalen Charakters unserer Geschäftsaktivitäten möchten wir sicherstellen, dass alle personenbezogenen Informationen, die in unserem Konzern verarbeitet werden, unabhängig von Gebiet oder Herkunft, mit dem gleichen europäischen Schutzstandard behandelt werden. Aus diesem Grund haben wir den höchstmöglichen Genehmigungsstandard europäischer Regulierer angestrebt, die Verbindlichen internen Datenschutzvorschriften.
  9. Verantwortung: Wir sind die Hüter der personenbezogenen Daten, die mit uns geteilt werden und daher behandeln wir diese Daten immer verantwortungsvoll und mit Respekt.
  10. Rechenschaftspflicht: Wir stellen sicher, dass wir dafür Verantwortung übernehmen, wie wir personenbezogene Daten nutzen und teilen, und dass wir unsere Verantwortlichkeit gegenüber Fans und Kunden und globalen Datenschutzbehörden nachweisen können.

 

Erweitertes Marketing-Opt-In für Kunden

Wenn sich Fans dafür entscheiden, Marketingkommunikation zu erhalten, müssen sie dies gemäß DSGVO mit einer klaren, bestätigenden Handlung zu verstehen geben. Dies bedeutet, dass vorab aktivierte Kästchen entfernt werden und Fans ihre Zustimmung aktiv erteilen müssen, um Marketing zu erhalten. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen wir die Event-Partner nennen, in deren Namen wir die Zustimmung zum Marketing erheben.

Seit 25. Mai wird die folgende Formulierung im Checkout präsentiert:

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Hier sind einige praktische Tipps in Bezug auf die Marketing-Opt-Ins für Event-Partner:

  • Der „Auftraggeber“ ist standardmäßig der einzige aufgelistete Event-Partner. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die juristische Person, die für die Durchführung der Show oder des Events verantwortlich ist.
  • Wenn Sie es als Auftraggeber wünschen, dass andere Partner genannt werden, z.B. ein Veranstaltungsort oder ein lokaler Veranstalter, müssen Sie die entsprechende Anweisung auf dem Event-Setup-Formular erteilen.
  • Es gilt eine Beschränkung auf maximal vier Event-Partner pro Event und wir können keine zusätzlichen Opt-In-Fragen oder -Schaltflächen hinzufügen.
  • Der Auftraggeber wird in der Liste als erster Event-Partner aufgeführt. Diese Reihenfolge kann leider nicht verändert werden.
  • In dieser Phase beziehen wir keine Datenschutzerklärungen von Event-Partnern ein, aber wir haben es uns zum Ziel gesetzt, dieses Feature in Zukunft zu entwickeln.
  • Darauf, wie wir Informationen mit unseren Event-Partnern teilen, damit sie das Event durchführen können, und aus anderen sich aus den Datenschutzerklärungen genannten Gründen, hat dies keinen Einfluss.
  • Wenn ein Event-Partner zum Verkaufsstart des Events nicht einbezogen wurde, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt wird, besitzt er nur Rechte an den ausgewählten Daten ab dem Datum und der Uhrzeit, zu dem der jeweilige Partner hinzugefügt wurde.
  • Die Einwilligungs-Formulierung oben wird für alle Transaktionen benutzt. Wir können keine maßgeschneiderte Formulierung verwenden.

 

Der neue Prozess von Ticketmaster zum Bearbeiten von Datenschutz-Anfragen von Fans

Wir respektieren und erkennen an, dass unsere Fans Rechte in Bezug auf unsere Benutzung ihrer personenbezogenen Daten besitzen. Wir haben ein praktisches Formular entwickelt, um es für Fans einfacher zu machen, ihre Rechte auszuüben und es uns zu erlauben, alle erforderlichen Informationen zu sammeln, die wir benötigen, um ihre Anfragen zu bewältigen. Das Formular „Rechte der betroffenen Personen“ ist als Link in all unseren Datenschutzerklärungen erhältlich, die Sie in der Landessprache auf allen Websites von Ticketmaster einsehen können.

Das Formular finden Sie hier.

 

Aktualisierte Vertragsbedingungen

Für Sie als unsere Kunden haben wir einen Vertragszusatz zum Datenschutz erstellt, um sicherzustellen, dass der Vertrag zwischen uns auch die erweiterten Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen für beide Parteien im Rahmen der DSGVO umfasst. Sie werden von unseren Kundenberatern bereitgestellt.

Es ist wichtig, dass Sie dieses Dokument lesen und an uns zurücksenden, damit wir sicherstellen können, dass die Datenübermittlung zwischen Ticketmaster und Ihrem Unternehmen konform mit der DSGVO stattfindet. Wenn Sie Fragen zum Vertragszusatz haben, können Sie Ihren Ansprechpartner aus unserem Sales-Team oder unser dezidiertes Datenschutz-Team unter [email protected] kontaktieren.

 

Die Binding Corporate Rules (BCRs), d.h. Verbindliche interne Datenschutzvorschriften, von Ticketmaster

Schließlich freuen wir uns anzukündigen, dass die Ticketmaster-Familie einen förmlichen Antrag für die Controller and Processor Binding Corporate Rules (BCRs), d.h. die Verbindlichen internen Datenschutzvorschriften für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, gestellt hat. BCRs gelten als der optimale Compliance-Standard im Rahmen der DSGVO und stellen sicher, dass wir global gemäß europäischen Standards, die derzeit als höchste Compliance-Stufe gelten, Verantwortung tragen, unabhängig vom Ort, an dem die personenbezogenen Informationen verarbeitet oder gespeichert werden. Das britische Information Commissioner’s Office (ICO), d.h. die oberste Datenschutzbehörde im Vereinigten Königreich, fungiert als federführende Behörde und die irischen und spanischen Datenschutzbehörden agieren als sekundäre Gutachter, so dass unser BCR-Antrag eine öffentliche Erklärung ist, aus der eindeutig unsere Verpflichtung zum Datenschutz hervorgeht.

 

Nach der Genehmigung ist Ticketmaster vorerst der einzige Ticketvermittler weltweit, der seinen Kunden dieses Niveau des Schutzes und der Pflege des Datenschutzes bietet.

 

Haben Sie Fragen?

Sie können sich jederzeit an unser dezidiertes Datenschutz-Team wenden: [email protected]