Die vom Gesetzgeber ermöglichte Gutschein-Lösung schafft Veranstaltern eine wichtige Liquiditätsüberbrückung während der COVID-19 Krise. Gerne unterstützen wir Euch bei der Ausgabe und Verwaltung der entsprechenden Gutscheine. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zu den angebotenen Gutschein-Services von Ticketmaster zusammengefasst.

Die von Ticketmaster ausgegebenen Gutscheine im Rahmen der COVID-19 Regelung sind keine Geschenkgutscheine im herkömmlichen Sinne. Sie werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters ausgegeben, können nur für Events des entsprechenden Veranstalters eingelöst werden und sind formal bis zum 31.12.2022 als Zahlungsmittel für Events des ausstellenden Veranstalters gültig.

Sie müssen von Endkunden nur akzeptiert werden als Alternative zur Bar-Erstattung für Tickets zu nach dem 13. März 2020 entfallenen Kunst-, Kultur- oder Sportereignissen oder nach dem 13. März 2020 geschlossenen von Kunst- oder Kultureinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Schließung bzw. das Entfallen aufgrund der COVID19-Pandemie erfolgt.

Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz sieht vor, dass wenn das zu erstattende Entgelt den Betrag von 70 Euro, nicht aber jenen von 250 Euro übersteigt, kann sich der Veranstalter oder Betreiber nur bis zum Betrag von 70 Euro durch die Übergabe eines Gutscheins von seiner Rückzahlungspflicht befreien. Den 70 Euro übersteigenden Teil des Entgelts hat er hingegen dem Besucher oder Teilnehmer zurückzuerstatten. Wenn das zu erstattende Entgelt den Betrag von 250 Euro übersteigt, hat der Veranstalter oder Betreiber dem Besucher oder Teilnehmer den Betrag von 180 Euro zurückzuzahlen, hinsichtlich des 180 Euro übersteigenden Teils des Entgelts kann er sich hingegen durch die Übergabe eines Gutscheins von seiner Rückzahlungspflicht befreien.

Grundsätzlich bieten wir die Gutscheinlösung für alle Tickets an, die über unsere Webshops und unsere Telefonhotline verkauft wurden.

Wir benötigen jeweils vom eigentlichen Örtlichen Veranstalter einen unterschriebenen Vertrag über die Gutscheinlösung – auch wenn ein Tour-Veranstalter, Spielstätten-Betreiber oder Dienstleister die Ticketkontingente bei uns eingerichtet und in den Verkauf gegeben hat. Wir bitten daher, sofern Veranstaltungen von Euch in dieser Weise betroffen sind und eine Gutscheinlösung für diese vorgesehen ist, um Nachricht und Kontaktdaten des Örtlichen Veranstalters, damit wir die Informationen und Vertragsdetails mit diesem klären können.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter [email protected] zur Verfügung.